Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte werden in aller Regel die Kosten von der Privaten Krankenversicherung wie von der Beihilfestelle übernommen. Da die Bedingungen jedoch nicht einheitlich sind, sollten Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Kasse klären.
Selbstzahler
Selbstzahlern werden die erbrachten Leistungen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) entsprechend in Rechnung gestellt.
Gesetzlich Krankenversicherte
Da meine Praxis nicht vertragsärztlich an die Kassenärztliche Vereinigung gebunden ist, erfolgt zunächst keine Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Bei unzumutbar langen Wartezeiten, mehr als drei vergeblichen Behandlungsanfragen oder weiten Anfahrtswegen eines kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten können Sie bei Ihrer Kasse prüfen lassen, ob im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrung eine Übernahme der Kosten für eine außervertragliche Psychotherapie erfolgen kann . Sobald Sie eine Zusage Ihrer Krankenkasse erhalten, nehmen Sie Kontakt zu mir zur Terminvereinbarung auf.